Nach "Ehe für alle": Pacs für alle

 

In der Herbstsession hat unsere Fraktion ein Vorstosspaket für die Modernisierung des Familienrechts eingereicht. Nach dem überfälligen Ja zur «Ehe für alle» ist es nun an der Zeit, unverheiratete Paare rechtlich besserzustellen. Denn noch immer sind unverheiratete Paare, die im Konkubinat leben, gegenüber Ehepaaren schlechtergestellt. Wir GRÜNE haben deshalb eine Vorstossoffensive für die echte Gleichstellung aller Familienmodelle lanciert. 

Immer mehr Paare entscheiden sich gegen eine Heirat und für ein Zusammenleben im Konkubinat, auch im Falle von gemeinsamen Kindern. Das Familienrecht deckt diese moderneren Familienmodelle aber nur sehr schlecht ab, besonders im Falle von Trennungen und Todesfällen. 

In einer ersten Interpellation will ich vom Bundesrat wissen, wie die Aufteilung der elterlichen Sorge bei Trennungen und Scheidungen verbessert werden soll. Eine Studie der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft vom Mai dieses Jahres zeigt, dass in der Schweiz noch immer rund 13 000 Trennungs- und Scheidungskinder leben, die keinen Kontakt mehr zu einem der beiden Elternteile haben. Das sind ungefähr zehn Prozent aller betroffenen Kinder. 

In einer zweiten Interpellation will ich vom Bundesrat eine Antwort auf die Fragen, wann der seit Jahren versprochene Bericht zur Einführung eines Pacs (Pacte civil de solidarité) erscheint und ob er bereit ist, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Denn ein modernes Familienrecht muss auch Familien absichern, in denen die Eltern nicht heiraten möchten. Dafür braucht es einen Pacs, so wie ihn verschiedene Länder wie beispielsweise Frankreich schon seit Jahren kennen.

Eine Motion von Nationalrätin Greta Gysin beauftragt den Bundesrat ausserdem, Regelungen für die schnelle Aufteilung von Wohnung, Sorge-, Unterhalts- und Besuchsrecht von Kindern auszuarbeiten. Genau so, wie sie das Eheschutzverfahren für verheiratete Paare vorsieht. In einer weiteren Motion fordert Greta Gysin eine Anpassung, damit die Pensionskassen bei Todesfällen für Konkubinatspaare dieselben Regelungen anwenden wie für Ehepaare.

 
 
 
 
Quelle: 20minutes

Quelle: 20minutes