Nein zum Jagdgesetz - für die Biodiversität
Die Abstimmung zum Jagdgesetz steht vor der Tür. Die Diskussion ist eine komische, es werden Wildtiere zu Killern hochdisktuert, Kantone gegen Bund und Städte gegen das Land ausgespielt. Dabei geht es nur um die Jagd und den Schutz von wildlebenden Tieren.
Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz drehte sich wesentlich um die Liste geschützter Tierarten, die mit dem Gesetz für erleichterte Abschüsse freigegeben werden. Resultat: Neben dem Steinbock soll nur der Wolf auf diese Liste kommen. Alle anderen, heute geschützten Arten wie Biber, Luchs oder Graureiher sind nicht auf der Liste – noch nicht. Neu wurde jedoch die Kompetenz des Bundesrats ausgeweitet: er kann die Liste der sogenannt «regulierbaren» Arten bei Bedarf anpassen, ohne dass das Parlament oder die Stimmbevölkerung mitreden kann. Entsprechende Forderungen wurden in der Parlamentsdebatte bereits gestellt und der Druck zum – auch neuen – präventiven Abschuss wird steigen.
Vollkommen ausgeblendet bleibt der unschätzbare Nutzen, den die zurückgekehrten einheimischen Wildtiere erbringen. So wie der Biber, der erst vor 60 Jahren wieder den Weg zurück in die Schweiz fand. Mit seinen Dämmen erschafft er neue Lebensräume, in denen sich Fische, Amphibien, Vögel, Insekten und Pflanzen aus vielen Arten ansiedeln können.
Es geht nicht um Stadt gegen Land. Es geht auch nicht gegen die Jagd. Es geht darum, dass wir so nahe wie möglich an ein ökologisches Gleichgewicht kommen und die Biodiversität nicht noch verringert wird. Dieses Gesetz ist dafür leider überhaupt nicht geeignet. Deshalb lehne ich es ganz klar ab.