Nein zum Anti-Terror-Gesetz - pure Willkür!
In der Herbstsession hat das Parlament das neue "Gesetz gegen Terrorismus" (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus) verabschiedet. In diesem Gesetz wird neu definiert, was "eine terroristische Aktivität" ist. Die neue Definition ist so unklar, dass selbst politisch motivierte Angstmache genügt, damit eine Person als Terrorist*in gelten kann.
Zudem würden neu gesetzliche Massnahmen nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin angeordnet. Das Gesetz sieht kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor: Dies untergräbt die Gewaltenteilung. Zudem verstossen die beschlossenen Massnahmen klar gegen Grund- und Menschenrechte.
Das Gesetz sieht unter anderem Hausarrest vor, als einzige Massnahme, die von einem Gericht angeordnet wird. Sie erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimmten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung von Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jede*r kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu sechs Monaten unter Hausarrest gestellt werden. Das ist Freiheitsentzug und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nicht nur diese Konvention wird verletzt, auch die Kinderrechtskonvention. Jegliche Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen werden – ohne gerichtliche Anordnung. Bei Hausarrest ab 15.
Die Gesetzesvorlage unterwandert unseren Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte für die Terrorbekämpfung, ohne dass es der Schweiz mehr Sicherheit bringt. Im Gegenteil: sie sorgt für Willkür und somit mehr Unsicherheit.
Zum Glück hat jetzt ein Komitee aus Jungparteien das Referendum ergriffen. So können wir zumindest darüber abstimmen, wie viel uns unsere Freiheit wert ist.